Information
Eine gute Information bedeutet nicht nur einen Schritt weiter kommen, sondern schon den halben Weg hinter sich haben.
Tarife
Krankenkasse Grundversicherung
Seit dem Sommer 2022 können zugelassene Psychotherapeutin-nen über die Grundversicherung abrechnen. Der Selbstbehalt beträgt 10 %. Dazu braucht es eine Anordnung über 15 Stunden. Später kann eine zweite Anordnung über weitere 15 Stunden verlangt werden. Falls dann die Behandlung fortgesetzt werden sollte, braucht es eine Beurteilung durch einen Psychiater/ Psychiaterin. Für die Abrechnung über die Grundversicherung müssen sie das Anordnungsformular vom Kinderarzt/der Kinder-ärztin oder durch die Hausärztin/den Hausarzt ausfüllen lassen.
Krankenkasse Zusatzversicherung
Falls Sie eine Zusatzversicherung für «nichtärztliche Psychotherapie» abgeschlossen haben, übernimmt diese einen Teil der Kosten. Die Beiträge variieren je nach Kasse und Versicherungsmodell, oft ist eine ärztliche Überweisung (z.B. durch den Hausarzt/die Hausärztin, Kinderarzt) erforderlich. Am Besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.
Andere Leistungsträger (IV, Unfall...)
Besteht eine Kostengutsprache für die IV (Z.B. für POS, GG 404) werden die Kosten bis zum vollendeten 20.Lebensjahr von der IV übernommen. In manchen Fällen übernehmen Unfallversicherung oder Opferhilfen einen Teil der Therapiekosten. Und selbstverständlich können Sie auch die Therapiekosten auch selber übernehmen. Das Ansatz beträgt CHF 160.- in der Stunde.
Vereinbarte Termine
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Im Verhinderungsfall bitte ich um eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ansonsten wird ihnen die Sitzung in Rechnung gestellt.
Schweigepflicht
Als Psychologin FSP unterstehe ich dem Berufsgeheimnis und bin an das Datenschutzgesetz gebunden. Ich halte mich an die Berufsordnung des Fachverbandes (FSP).